Sehr geehrter Herr Kom,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Wir haben es als Beschwerde aufgefasst und die Sicherheitskräfte um eine Stellungnahme gebeten. Da dies schon wegen des Schichtdientes einige Zeit in Anspruch nahm, erst heute meine Antwort.
Die Sicherheitskräfte konnten sich an den Vorgang erinnern. Nach ihren Aussagen sind sie bereits von Kindern auf die Dame angesprochen worden, da die Kinder den Eindruck hatten, dass die Dame hilfsbedürftig sei. Die Sicherheitskräfte sprachen die Dame an; dabei konnten sie erkennen, dass die Dame in einem leicht berauschten Zustand war. Atemnot war für die Sicherheitskräfte nicht erkennbar. Die Frau reagierte auch auf Fragen und war in der Lage, selbständig zu stehen. Insofern hatten die Sicherheitskräfte auch keine Veranlassung, einen Rettungswagen zu alarmieren. Da die Frage nach einem Fahrausweis verneint wurde, wurde eine Fahrpreisnacherhebung eingeleitet. Dazu sind die Sicherheitskräfte befugt und verpflichtet. Aus diesem Grunde wurde der Personalausweis verlangt, der auch von der Dame ausgehändigt wurde.
Grundsätzlich wird die weitere Bearbeitung auf dem Bahnsteig vorgenommen, schon aus Gründen des Datenschutzes. Da Sie ebenfalls mit ausstiegen und auch in der Nähe der Dame verblieben, entstand bei den Sicherheitskräften der Eindruck, dass Sie mit der Dame bekannt seinen. Deshalb auch bei Ihnen die Fahrkartenkontrolle.
Sehr geehrter Herr Kom, bei der Befragung der Sicherheitskräfte haben wir uns das Notizbuch zeigen lassen. NPD-Aufkleber konnten wir nicht erkennen. Der Mitarbeiter, der im übrigen bereits seit vielen Jahren als Sicherheitskraft für die S-Bahn Berlin tätig ist, weist dies auch entschieden zurück. Die Mitarbeiter verfügen über viel Erfahrung im Umgang mit Fahrgästen, insbesondere mit Fahrgästen, die erkennbar unter Rauschmitteleinfluss stehen. Dies war hier offensichtlich der Fall. Sie sind bisher nie in den Fokus von Beschwerden oder gar in den Verdacht schlechter Arbeitsleistung geraten. Insofern sehen wir auch keinen Grund, arbeitsrechtliche Maßnahmen einleiten zu lassen. Wir haben Ihr Schreiben aber ausgewertet, um im Dienstunterricht erneut auf den Umgang mit Fahrgästen - egal in welchen Situationen - hinzuweisen zu lassen.
Wir haben auch den Triebfahrzeugführer zum Vorgang befragt. Er bestätig dem Grunde nach die Äußerungen der Sicherheitskräfte.
Mit freundlichen Grüssen
E. Karau
Sicherheitsberaterin
DB Mobility Stadtverkehr
S-Bahn Berlin GmbH
Invalidenstraße 19
10115 Berlin
Arcor: 999- 43982 Telekom: (030) 297-43982, Fax (030) 2844536982
E-Mail: Ellen.Karau@s-bahn-berlin.de