Aus den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn
Ausgabe: 01.09.2007
Haftung für Verlust oder Beschädigung
(1) Beschädigung von Reisegepäck ist auf einen Betrag von 2 500 Deutsche Mark je Gepäckstück,
bei Verlust oder Beschädigung von Kraftfahrzeugen auf einen Betrag von 40 000 Deutsche
Mark je Fahrzeug begrenzt. Ein Anhänger mit oder ohne Ladung gilt als ein Kraftfahrzeug.
Da kann man durch aus mal von der Deutschen Reichsbahn sprechen, die mit dem ICE fährt.
au man, das tut weh, Ich meine es muss doch auffallen, das sich die Währung ändert?! Aber das erklärt die hohen Preise.
Oder soll das heißen, dass man lieber keinen Schaden nehmen sollte, weil die alte Mark noch im Besitz der Bahn ist und du dieses Spielgeld als ausglei bekommst?
Danke nochmal Bahn, für diese amüsanten Stunden.
Freitag, September 14, 2007
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