Ist die Furcht vor Neuem; vor Unbekannten Veränderungen tatsächlich ein Grund für Diskussion und Auseinandersetzungen?
Die Furcht davor, dass Veränderungen zB an einem Rechner durch neue Dateien, die durch "dritte" erstellt wurden oder durch neue Software oder Softwareeinstellungen bösartig sein können ist - angenommener Weise - berechtigt. Immerhin geht es um sensible Daten, die auf dem Rechner liegen. Alle Fotos und Erinnerungen können hin sein, falls es zu einem SuperGAU käme. Dieser GAU ist umso schlimmer, wenn er nicht vom Besitzer selbst, sondern von einer anderen Person verursacht wurde.
Gesetzt den Fall, dass Veränderungen durch eine weitere Person vorgenommen werden/wurden und diese nicht abgesprochen und bis ins kleinste Detail erklärt und vom Eigentümer verstanden wurden, sodass keine Zweifel und Ängste seitens des Eigentümers mehr vorliegen, wären Reaktionen wie Angst vor der Veränderung oder Unmut über die Neuheit oder das Ungewohnte eine oft gezeigte und anscheinend angemessene Reaktion.
Aber ist diese Angst vor dem Neuen und der Veränderung nicht wieder nur ein Spiegel der Angst vor ungewohntem? Ist es nicht die - ich würde diese Pauschalisierung gerne vermeiden - generelle Angst vor ungewollter, unkontrollierter Veränderung, die sich in diesem Szenario offenbart? Es finden sich im Alltag zahlreiche ähnliche Beispiele.
Ein anderer Ansatz wäre der, dass durch gesellschaftlich oder persönlich aufgestellte Regeln die Unberechenbarkeit einzudämmen versuchen? Das also im Umkehrschluss ein Verstoß gegen eine solche Regel eine Unberechenbarkeit darstellt und somit die Möglichkeit besitzt Veränderungen zu schaffen, die so nicht vorgesehen oder gewollt gewesen sind?
Ein Beispiel:
Zwei Menschen kommen an eine rote Ampel. Der eine vergewissert sich, das von keiner Seite sich der Ampel ein Fahrzeug nähert. Er überquert die Straße. Der Zweite fordert ihn zur Rechenschaft auf. Er fragt ihn, was das sollte und ob er nicht sehen könne, dass es rot sei.
Der erst hat also eine gesellschaftliche Regel, "Gehe nicht über rot", gebrochen. Der zweite merkt diesen Bruch und erinnert den ersten an die gemeinsame gesellschaftliche Regel. Warum aber schlägt er sich auf die Seite der "Ordnung"? Es bestand zu keiner Zeit eine Gefahr von vorbeifahrenden Fahrzeugen.Sieht er die Daseinsberechtigung dieser Regel und mit ihr alle weiteren in Gefahr? Hat er Angst, dass durch den Bruch dieser Regel weitere Regeln gebrochen werden und somit ein gesellschaftliches Chaos entstehen würde? Fürchtet er um sein eigenes Wohl?
Ein Erklärungsversuch:
Der zweite regt sich desswegen über den Ersten auf, weil er einer von denen zu sein scheint, die ständig über rot gehen und dabei oft, nur nicht in diesem Fall, die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen. Um zu verhindern, dass der Erste auch in Zukunft bei rot über die Straßen geht und dadurch eventuell die Straßenverkehrssicherheit gefährdet, spricht er ihn auf sein Handeln an.
Ein anderes Beispiel:
A knickt beim Kaffeekochen immer den Kaffeefilter in einer bestimmten Weise, damit, nach seiner Erklärung, der Filter nicht reißt, wenn das Wasser durchläuft. B kommt eines Tages zu A und möchte für beide Kaffee kochen und knickt jedoch den Filter nicht. A merkt dies und stellt B zur Rede.
Die persönliche Regel von A ist es, den Filter zu knicken. B verstößt dagegen und versetzt A in Angst um das Gelingen des Kaffees oder gar in Angst um seine Kaffeemaschine. Es kommt zur Auseinandersetzung. Hierbei handelt es sich anscheinen um die Angst vor dem Verlust durch eine Veränderung der Gewohnheiten von A durch B.
Wie aber schafft man einen gesellschaftlichen Zwischenweg? Geht das nur über die Klärung, etwas gehört A und er/sie hat seine Regeln dafür, desswegen muss B im Falle, dass A den Gebrauch gestattet sich auch an die Regeln von A zu halten?
Ein drittes Beispiel:
A hat eine Sense und arbeitet ab und an mit ihr. Nur geht die Sense des öfteren kaputt und A muss sich eine neue kaufen. Darum hat A eine besondere Art und weise mit der Sense umzugehen. Er schwingt sie von Kofhöhe mit der rechten Hand am für die Linke vorgesehenen Griff und der Linken entsprechend hinap bis auf den Grund und dann wieder zurück. B möchte sich die Sense ausleihen und lässt sich von A in die A-typische Handhabung einweisen. B jedoch Hält die Sense zu A umgekehrt (rechte Hand an der für jene Hand vorgesehenen Griff usw.) und schwingt sie stets bodennah. A bekommt, als er dies sieht Angst um seine Sense. Und erinnert B daran, das er für den voraussichtlich entstehenden Schaden aufkommen müsse.
In diesem Falle hätte nach der obrigen gesellschaftlichen Lösung B die Sense wie A bedienen müssen, obgleich er gewusst hätte, das dies der Grund für den enormen Verschleiß ist.Was also tun?
Bei abweichender Regel solange drüber reden, bis eine beidseitige Regel akzeptiert werden kann? Also eine Kompromissfindung?
Wie sähe die im dritten Fall aus? Wäre B bereit von seinem Ideal abzurücken, obgleich er und wir wissen, dass seine Handhabung die korekte ist? Oder würde sich A dazu überreden lassen sein bisheriges Handeln als gänzlich falsch anzusehen?
Beim zweiten Beispiel wäre ein Kompromiss der, dass man den Filter nur zur Hälfte knickt?
Anscheinend ist ein Kompromiss durch eine Variantenfrage a oder b manchmal nicht möglich. Was dann?
Augenscheinlich muss sich dann für eine der Regeln entschieden werden. Dieses jedoch wird oftmals diskusionsartig entschiden. Dabei spielt der Besitz eine erhebliche Rolle. Es ist meine Kaffeemaschine, um die ich mich sorge, und darum ist meine Maschine auch so zu behandeln, wie ich es für richtig befinde.
In diesem Falle hieße das, dass B zwar anmerken darf, dass As Umgang mit der Sense in Bs Augen falsch ist, müsste aber die Sense wie A benutzen oder sich eine eigene zulegen.
oder nicht?
Sonntag, Juli 29, 2007
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